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Barrierefreiheit Landesgesundheitskonferenz Thüringen

Die Website www.lgk-thueringen.de befindet sich derzeit noch in der Aufbauphase. Diese Webseite wird im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich gemacht.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In der am 28. April in Kraft getretenen Verordnung zur Umsetzung desThürBarrWebG wird auf Art. 2 der BITV 2.0 verwiesen. Art 2 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Webseiten auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Website www.lgk-thueringen.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die „gute Zugänglichkeit“ von www.lgk-thueringen.de soll zeitnah in einem unabhängigen BITV-Test überprüft werden.

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.lgk-thueringen.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content Management System Eigenentwicklung genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html)

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel:

  • Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen werden noch aussagekräftig erweitert. Zudem müssen noch Optimierungen vor allem an älteren PDF-Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind derzeit nur vereinzelt barrierefrei zugänglich.

  • Zusätzliche redaktionelle Anpassungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.04.2022 erstellt.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.lgk-thueringen.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

Joachim Leibiger

Werner-Seelenbinder-Straße 6

99096 Erfurt

Telefon: +49 (0)361 573 811 741

E-Mail: vz_bmb(at)tmasgff.thueringen.de